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Beantwortung der Frage:
Was ist Aufklärung?
Immanuel Kant: Gesammelte Schriften, Band 8
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01 Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst
02 verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen,
03 sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet
04 ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am
05 Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Muthes liegt,
06 sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. sapere aude! habe
07 Muth dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! Ist also der Wahlspruch
08 der Aufklärung.
09 Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Theil
10 der Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung frei gesprochen
11 ( naturaliter maiorennes ), dennoch gerne zeitlebens unmündig
12 bleiben; und warum es Anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern
13 aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch,
14 das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat,
15 einen Arzt, der für mich die Diät beurtheilt, etc., so brauche ich mich mich
16 ja nicht selbst zu bemühen. Ich habe nicht nöthig zu denken, wenn ich nur
17 bezahlen kann; andere werden das verdrießliche Geschäft schon für mich
18 übernehmen. Daß der bei weitem größte Theil der Menschen (darunter
19 das ganze schöne Geschlecht) den Schritt zur Mündigkeit, außer dem da
20 er beschwerlich ist, auch für sehr gefährlich halte: dafür sorgen schon jene
21 Vormünder, die die Oberaufsicht über sie gütigst auf sich genommen haben.
22 Nachdem sie ihr Hausvieh zuerst dumm gemacht haben und sorgfältig verhüteten,
23 daß diese ruhigen Geschöpfe ja keinen Schritt außer dem Gängelwagen,
24 darin sie sie einsperrten, wagen durften, so zeigen sie ihnen nachher
25 die Gefahr, die ihnen droht, wenn sie es versuchen allein zu gehen.
26 Nun ist diese Gefahr zwar eben so groß nicht, denn sie würden durch
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01 einigemal Fallen wohl endlich gehen lernen; allein ein Beispiel von der
02 Art macht doch schüchtern und schreckt gemeiniglich von allen ferneren
03 Versuchen ab.
04 Es ist also für jeden einzelnen Menschen schwer, sich aus der ihm
05 beinahe zur Natur gewordenen Unmündigkeit herauszuarbeiten. Er hat
06 sie sogar lieb gewonnen und ist vor der Hand wirklich unfähig, sich seines
07 eigenen Verstandes zu bedienen, weil man ihn niemals den Versuch davon
08 machen ließ. Satzungen und Formeln, diese mechanischen Werkzeuge eines
09 vernünftigen Gebrauchs oder vielmehr Mißbrauchs seiner Naturgaben,
10 sind die Fußschellen einer immerwährenden Unmündigkeit. Wer sie auch
11 abwürfe, würde dennoch auch über den schmalsten Graben einen nur unsicheren
12 Sprung thun, weil er zu dergleichen freier Bewegung nicht gewöhnt
13 ist. Daher giebt es nur Wenige, denen es gelungen ist, durch eigene
14 Bearbeitung ihres Geistes sich aus der Unmündigkeit heraus zu wickeln
15 und dennoch einen sicheren Gang zu thun.
16 Daß aber ein Publicum sich selbst aufkläre, ist eher möglich; ja es
17 ist, wenn man ihm nur Freiheit läßt, beinahe unausbleiblich. Denn da
18 werden sich immer einige Selbstdenkende sogar unter den eingesetzten Vormündern
19 des großen Haufens finden, welche, nachdem sie das Joch der
20 Unmündigkeit selbst abgeworfen haben, den Geist einer vernünftigen
21 Schätzung des eigenen Werths und des Berufs jedes Menschen selbst zu
22 denken um sich verbreiten werden. Besonders ist hiebei: daß das Publicum,
23 welches zuvor von ihnen unter dieses Joch gebracht worden, sie
24 hernach selbst zwingt darunter zu bleiben, wenn es von einigen seiner
25 Vormünder, die selbst aller Aufklärung unfähig sind, dazu aufgewiegelt
26 worden; so schädlich ist es Vorurtheile zu pflanzen, weil sie sich zuletzt an
27 denen selbst rächen, die oder deren Vorgänger ihre Urheber gewesen sind.
28 Daher kann ein Publicum nur langsam zur Aufklärung gelangen. Durch
29 eine Revolution wird vielleicht wohl ein Abfall von persönlichem Despotism
30 und gewinnsüchtiger oder herrschsüchtiger Bedrückung, aber niemals wahre
31 Reform der Denkungsart zu Stande kommen; sondern neue Vorurtheile
32 werden eben sowohl als die alten zum Leitbande des gedankenlosen großen
33 Haufens dienen.
34 Zu dieser Aufklärung aber wird nichts erfordert als Freiheit; und
35 zwar die unschädlichste unter allem, was nur Freiheit heißen mag, nämlich
36 die: von seiner Vernunft in allen Stücken öffentlichen Gebrauch zu
37 machen. Nun höre ich aber von allen Seiten rufen: räsonnirt nicht!
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01 Der Offizier sagt: räsonnirt nicht, sondern exercirt! Der Finanzrath:
02 räsonnirt nicht, sondern bezahlt! Der Geistliche: räsonnirt nicht, sondern
03 glaubt! (Nur ein einziger Herr in der Welt sagt: räsonnirt, so viel ihr
04 wollt, und worüber ihr wollt; aber gehorcht!) Hier ist überall Einschränkung
05 der Freiheit. Welche Einschränkung aber ist der Aufklärung
06 hinderlich? Welche nicht, sondern ihr wohl gar beförderlich? - Ich antworte:
07 der öffentliche Gebrauch seiner Vernunft muß jederzeit frei sein,
08 und der allein kann Aufklärung unter Menschen zu Stande bringen; der
09 Privatgebrauch derselben aber darf öfters sehr enge eingeschränkt sein,
10 ohne doch darum den Fortschritt der Aufklärung sonderlich zu hindern.
11 Ich verstehe aber unter dem öffentlichen Gebrauche seiner eigenen Vernunft
12 denjenigen, den jemand als Gelehrter von ihr vor dem ganzen Publicum
13 der Leserwelt macht. Den Privatgebrauch nenne ich denjenigen,
14 den er in einem gewissen ihm anvertrauten bürgerlichen Posten oder
15 Amte von seiner Vernunft machen darf. Nun ist zu manchen Geschäften,
16 die in das Interesse des gemeinen Wesens laufen, ein gewisser Mechanism
17 nothwendig, vermittels dessen einige Glieder des gemeinen Wesens sich
18 bloß passiv verhalten müssen, um durch eine künstliche Einhelligkeit von
19 der Regierung zu öffentlichen Zwecken gerichtet, oder wenigstens von der
20 Zerstörung dieser Zwecke abgehalten zu werden. Hier ist es nun freilich
21 nicht erlaubt, zu räsonniren; sondern man muß gehorchen. So fern
22 sich aber dieser Theil der Maschine zugleich als Glied eines ganzen gemeinen
23 Wesens, ja sogar der Weltbürgergesellschaft ansieht, mithin in der
24 Qualität eines Gelehrten, der sich an ein Publicum im eigentlichen Verstande
25 durch Schriften wendet: kann er allerdings räsonniren, ohne da
26 dadurch die Geschäfte leiden, zu denen er zum Theile als passives Glied
27 angesetzt ist. So würde es sehr verderblich sein, wenn ein Offizier, dem
28 von seinen Oberen etwas anbefohlen wird, im Dienste über die Zweckmäßigkeit
29 oder Nützlichkeit dieses Befehls laut vernünfteln wollte; er mu
30 gehorchen. Es kann ihm aber billigermaßen nicht verwehrt werden, als
31 Gelehrter über die Fehler im Kriegesdienste Anmerkungen zu machen und
32 diese seinem Publicum zur Beurtheilung vorzulegen. Der Bürger kann
33 sich nicht weigern, die ihm auferlegten Abgaben zu leisten; sogar kann ein
34 vorwitziger Tadel solcher Auflagen, wenn sie von ihm geleistet werden sollen,
35 als ein Skandal (das allgemeine Widersetzlichkeiten veranlassen könnte)
36 bestraft werden. Eben derselbe handelt demungeachtet der Pflicht eines
37 Bürgers nicht entgegen, wenn er als Gelehrter wider die Unschicklichkeit
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01 oder auch Ungerechtigkeit solcher Ausschreibungen öffentlich seine Gedanken
02 äußert. Eben so ist ein Geistlicher verbunden, seinen Katechismusschülern
03 und seiner Gemeine nach dem Symbol der Kirche, der er dient, seinen
04 Vortrag zu thun; denn er ist auf diese Bedingung angenommen worden.
05 Aber als Gelehrter hat er volle Freiheit, ja sogar den Beruf dazu, alle
06 seine sorgfältig geprüften und wohlmeinenden Gedanken über das Fehlerhafte
07 in jenem Symbol und Vorschläge wegen besserer Einrichtung des
08 Religions= und Kirchenwesens dem Publicum mitzutheilen. Es ist hiebei
09 auch nichts, was dem Gewissen zur Last gelegt werden könnte. Denn was
10 er zu Folge seines Amts als Geschäftträger der Kirche lehrt, das stellt er
11 als etwas vor, in Ansehung dessen er nicht freie Gewalt hat nach eigenem
12 Gutdünken zu lehren, sondern das er nach Vorschrift und im Namen eines
13 andern vorzutragen angestellt ist. Er wird sagen: unsere Kirche lehrt dieses
14 oder jenes; das sind die Beweisgründe, deren sie sich bedient. Er zieht
15 alsdann allen praktischen Nutzen für seine Gemeinde aus Satzungen, die er
16 selbst nicht mit voller Überzeugung unterschreiben würde, zu deren Vortrag
17 er sich gleichwohl anheischig machen kann, weil es doch nicht ganz unmöglich
18 ist, daß darin Wahrheit verborgen läge, auf alle Fälle aber wenigstens
19 doch nichts der innern Religion Widersprechendes darin angetroffen wird.
20 Denn glaubte er das letztere darin zu finden, so würde er sein Amt mit
21 Gewissen nicht verwalten können; er müßte es niederlegen. Der Gebrauch
22 also, den ein angestellter Lehrer von seiner Vernunft vor seiner Gemeinde
23 macht, ist bloß ein Privatgebrauch: weil diese immer nur eine häusliche,
24 obzwar noch so große Versammlung ist; und in Ansehung dessen ist er als
25 Priester nicht frei und darf es auch nicht sein, weil er einen fremden Auftrag
26 ausrichtet. Dagegen als Gelehrter, der durch Schriften zum eigentlichen
27 Publicum, nämlich der Welt, spricht, mithin der Geistliche im öffentlichen
28 Gebrauche seiner Vernunft genießt einer uneingeschränkten Freiheit, sich
29 seiner eigenen Vernunft zu bedienen und in seiner eigenen Person zu sprechen.
30 Denn daß die Vormünder des Volks (in geistlichen Dingen) selbst wieder
31 unmündig sein sollen, ist eine Ungereimtheit, die auf Verewigung der Ungereimtheiten
32 hinausläuft.
33 Aber sollte nicht eine Gesellschaft von Geistlichen, etwa eine Kirchenversammlung,
34 oder eine ehrwürdige Classis (wie sie sich unter den Holländern
35 selbst nennt), berechtigt sein, sich eidlich unter einander auf ein gewisses
36 unveränderliches Symbol zu verpflichten, um so eine unaufhörliche Obervormundschaft
37 über jedes ihrer Glieder und vermittels ihrer über das
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01 Volk zu führen und diese sogar zu verewigen? Ich sage: das ist ganz unmöglich.
02 Ein solcher Contract, der auf immer alle weitere Aufklärung
03 vom Menschengeschlechte abzuhalten geschlossen würde, ist schlechterdings
04 null und nichtig; und sollte er auch durch die oberste Gewalt, durch Reichstage
05 und die feierlichsten Friedensschlüsse bestätigt sein. Ein Zeitalter
06 kann sich nicht verbünden und darauf verschwören, das folgende in einen
07 Zustand zu setzen, darin es ihm unmöglich werden muß, seine (vornehmlich
08 so sehr angelegentliche) Erkenntnisse zu erweitern, von Irrthümern
09 zu reinigen und überhaupt in der Aufklärung weiter zu schreiten. Das
10 wäre ein Verbrechen wider die menschliche Natur, deren ursprüngliche Bestimmung
11 gerade in diesem Fortschreiten besteht; und die Nachkommen
12 sind also vollkommen dazu berechtigt, jene Beschlüsse, als unbefugter und
13 frevelhafter Weise genommen, zu verwerfen. Der Probirstein alles dessen,
14 was über ein Volk als Gesetz beschlossen werden kann, liegt in der Frage:
15 ob ein Volk sich selbst wohl ein solches Gesetz auferlegen könnte. Nun wäre
16 dieses wohl gleichsam in der Erwartung eines bessern auf eine bestimmte
17 kurze Zeit möglich, um eine gewisse Ordnung einzuführen: indem man es
18 zugleich jedem der Bürger, vornehmlich dem Geistlichen frei ließe, in der
19 Qualität eines Gelehrten öffentlich, d. i. durch Schriften, über das Fehlerhafte
20 der dermaligen Einrichtung seine Anmerkungen zu machen, indessen
21 die eingeführte Ordnung noch immer fortdauerte, bis die Einsicht in die Beschaffenheit
22 dieser Sachen öffentlich so weit gekommen und bewährt worden,
23 daß sie durch Vereinigung ihrer Stimmen (wenn gleich nicht aller) einen
24 Vorschlag vor den Thron bringen könnte, um diejenigen Gemeinden in
25 Schutz zu nehmen, die sich etwa nach ihren Begriffen der besseren Einsicht
26 zu einer veränderten Religionseinrichtung geeinigt hätten, ohne doch diejenigen
27 zu hindern, die es beim Alten wollten bewenden lassen. Aber auf
28 eine beharrliche, von niemanden öffentlich zu bezweifelnde Religionsverfassung
29 auch nur binnen der Lebensdauer eines Menschen sich zu einigen
30 und dadurch einen Zeitraum in dem Fortgange der Menschheit zur Verbesserung
31 gleichsam zu vernichten und fruchtlos, dadurch aber wohl gar der
32 Nachkommenschaft nachtheilig zu machen, ist schlechterdings unerlaubt. Ein
33 Mensch kann zwar für seine Person und auch alsdann nur auf einige Zeit
34 in dem, was ihm zu wissen obliegt, die Aufklärung aufschieben; aber auf
35 sie Verzicht zu thun, es sei für seine Person, mehr aber noch für die Nachkommenschaft,
36 heißt die heiligen Rechte der Menschheit verletzen und mit
37 Füßen treten. Was aber nicht einmal ein Volk über sich selbst beschließen
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01 darf, das darf noch weniger ein Monarch über das Volk beschließen; denn
02 sein gesetzgebendes Ansehen beruht eben darauf, daß er den gesammten
03 Volkswillen in dem seinigen vereinigt. Wenn er nur darauf sieht, da
04 alle wahre oder vermeinte Verbesserung mit der bürgerlichen Ordnung
05 zusammen bestehe: so kann er seine Unterthanen übrigens nur selbst
06 machen lassen, was sie um ihres Seelenheils willen zu thun nöthig finden;
07 das geht ihn nichts an, wohl aber zu verhüten, daß nicht einer den andern
08 gewaltthätig hindere, an der Bestimmung und Beförderung desselben nach
09 allem seinem Vermögen zu arbeiten. Es thut selbst seiner Majestät Abbruch,
10 wenn er sich hierin mischt, indem er die Schriften, wodurch seine
11 Unterthanen ihre Einsichten ins Reine zu bringen suchen, seiner Regierungsaufsicht
12 würdigt, sowohl wenn er dieses aus eigener höchsten Einsicht thut,
13 wo er sich dem Vorwurfe aussetzt: Caesar non est supra grammaticos,
14 als auch und noch weit mehr, wenn er seine oberste Gewalt so weit erniedrigt,
15 den geistlichen Despotism einiger Tyrannen in seinem Staate
16 gegen seine übrigen Unterthanen zu unterstützen.
17 Wenn denn nun gefragt wird: leben wir jetzt in einem aufgeklärten
18 Zeitalter? So ist die Antwort: nein, aber wohl in einem Zeitalter der
19 Aufklärung. Daß die Menschen, wie die Sachen jetzt stehen, im Ganzen
20 genommen, schon im Stande wären, oder darin auch nur gesetzt werden
21 könnten,
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